winterschnitt

Gehölzschnitte ausserhalb der Vegetationszeit schonen die Natur. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für diesen Zeitraum die Monate Oktober, November, Dezember, Januar und Februar vor. Während dieser Zeit sollen die Schnitte an Bäumen und Gehölzen ausgeführt werden. Insbesondere für grössere Schnittmassnahmen - die nur alle paar Jahre ausgeführt werden - oder Rodungsarbeiten ist die "Pflanzenruhe" im Spätherbst oder Winter die richtige Zeit.

Wir führen auch grössere Winterschnittarbeiten schnell und effizient durch unser Fachpersonal aus.